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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:
Hauptausschuss tagt zu Mindestlöhnen in Callcentern - Stöhr: Beschäftigte müssen von Einkommen leben können
Auf Antrag der dbb tarifunion tagt am 4.Juli 2011 erstmals der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Hauptausschuss, um sich mit dem Thema Mindestlöhne in der Callcenter-Branche zu befassen. Wir fordern
für die bundesweit rund 92.000 Beschäftigten eine verbindliche Lohnuntergrenze von 9,50 Euro pro Stunde, sagte der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr.
Jeder soll von einer Vollbeschäftigung leben können. Stattdessen sind sieben Prozent der Callcenter-Beschäftigten laut Bundesagentur für Arbeit Aufstocker sie müssen aufgrund von Löhnen an der Armutsgrenze zusätzlich Hartz IV in Anspruch nehmen. Und das, obwohl Leistungsdruck und Belastungen enorm sind, u. a. durch unregelmäßige und ungewöhnliche Arbeitszeiten, Überwachung durch den Arbeitgeber und Konflikte mit Kunden, hohe Anforderungen an Konzentration, Stimme und Gehör und durch eine hohe Fluktuation, so Stöhr.
Trotz steigender Umsätze der Callcenter gebe es bei den Einkommen der Mitarbeiter eine Abwärtsspirale, kritisierte der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion. Durch einen Mindestlohn würde dieser schädliche Wettbewerb um die niedrigsten Löhne endlich gestoppt. Gewinner wären nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Arbeitgeber, weil sich der Ruf der Branche verbessern und die Beschäftigten sich stärker an die Firmen gebunden fühlen würden. Und auch der Staat würde profitieren, wenn er keine Billig-Geschäftsmodelle mehr subventionieren muss.
Der Hauptausschuss unter Leitung Klaus von Dohnanyis wurde vor zwei Jahren eingerichtet, um nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz Mindestlöhne für Branchen ohne stabile Tarifverträge zu prüfen. Die dbb tarifunion hatte bereits im November 2009 ihren Antrag auf einen Mindestlohn für die Callcenter-Branche gestellt.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 04.07.2011