Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)

 

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)

vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 27 vom 25. Oktober 2020

Der TV wurde geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium des Innern) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und den vertragsschließenden Gewerkschaften andererseits.

*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb).

Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Abschnitt VII Allgemeine Vorschriften

§ 40 Geltungsbereich

§ 41 Allgemeine Pflichten

§ 42 Saisonaler Ausgleich

§ 43 Überstunden

§ 44 Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld

 

Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund)

§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind

§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst

§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte

 

Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (Bund)

§ 50 In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA)

§ 45 Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben

§ 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

§ 47 Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen

§ 48 Beschäftigte im forstlichen Außendienst

§ 49 Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben

§ 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben

§ 51 Beschäftigte als Lehrkräfte

§ 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen

§ 53 Beschäftigte als Schulhausmeister

§ 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen

§ 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen

§ 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

§ 57 Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte

§ 58 Besondere Regelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

 

Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA)

§ 59 In-Kraft-Treten, Laufzeit

 

Anhang zu § 46 (Bund) Teilnahme an Manövern und Übungen

 

Anlage B (Bund) Tabellenentgeltspannen

 

Anlage C (Bund) Bereitschaftsdienstentgelte

 

Anlage D (Bund) Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte

 

Anlage E (Bund) Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst

 

Anlage zu § 56 (VKA)

 

Anlage C (VKA)


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