Arbeitskampfrichtlinie: Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

 

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Arbeitskampfrichtlinie: Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

 

E. Dokumentation der Arbeitskampfmaßnahmen

Eine Dokumentation über den Ablauf der Arbeitskampfmaßnahmen und der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse ist zweckmäßig. Mit der Erstellung dieser Do-kumentation sollte rechtzeitig eine verantwortliche Person beauftragt werden, damit alle wichtigen Vorfälle festgehalten werden. Insbesondere müssen Ausfallzeiten der Beschäftigten, Arbeitszeiten im Notdienst, etwaige Streikausschreitungen, Sachbe-schädigungen, die Benutzung von Gegenständen der Arbeitgeberin/des Arbeitsge-bers und dergleichen festgestellt und die erforderlichen Beweismittel gesichert wer-den. Nähere Hinweise zur Erstellung der Dokumentation finden sich in Anlage 6a.

Wegen der Unterrichtung der obersten Bundesbehörde nach Beendigung der Ar-beitskampfmaßnahmen wird auf Abschnitt D Unterabschnitt I Nr. 1 verwiesen.


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