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Neues Tarifrecht
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Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall von Tarifkräften im öffentlichen Dienst

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Gehaltsfortzahlung bei Krankheit

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Gehaltsfortzahlung bei Krankheit

Den Beamten wird das Gehalt bei Krankheit ohne zeitliche Begrenzung weiter gezahlt (bei lang andauernder Erkrankung kann das Pensionierungsverfahren eingeleitet werden). Das entspricht dem besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit mit der Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des Unterhalts der Beamten.

Bei den Arbeitnehmern erfolgt die Weiterzahlung des Gehalts bei Krankheit auf der Grundlage des allgemeinen deutschen Arbeitsrechts, jedoch durch die Tarifverträge verbessert: Bis zur Dauer von sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt, wobei in die Berechnung auch die vorher erzielten Zuschläge und Überstundenlöhne einbezogen werden. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, erhalten Arbeitnehmer ab der 7.Woche als Basis das "Krankengeld" als Leistung der Sozialversicherung von der Krankenkasse.

Es beträgt 90 Prozent des Nettogehalts. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zum bisherigen Nettogehalt (ebenfalls einschl. von Zuschlägen, Überstundenlöhnen usw.). Dieser Zuschuss wird nach einer Beschäftigungszeit zwischen einem Jahr und drei Jahren bis zum Ende der 13. Krankheitswoche, bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren bis zum Ende der 26. Krankheitswoche gezahlt.


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Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Der Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" informiert über die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Der TVöD gilt für die 2,1 Mio. Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen. Der TVöD hat den BAT bzw. MTArb abgelöst. Das Ratgeber dokumentiert die neuen Tarifregelungen im Wortlaut, beispielsweise den TVöD, das Überleitungsrecht, den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung und den Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten. Neben einer allgemeinen Einführung enthält der Ratgeber auch die Entgelttabellen für die Tarifgebiete Ost und West. 

Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter


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