Schluss mit der Abwärtsspirale! DBB bekräftigt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn; 07.12.2011

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Schluss mit der Abwärtsspirale!
DBB bekräftigt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen und der 2. Vorsitzende Frank Stöhr haben die dbb Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt und die  Ausweitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der Arbeitnehmer heftig kritisiert. Vor dem dbb Bundesvorstand am 6. Dezember 2011 in Berlin warnten die beiden Spitzengewerkschafter vor einer Einkommensspirale nach unten, wie sie mit Ausgründungen von Servicegesellschaften und Umschichtungen, die tarifvertragliche Bindungen umgehen, in Gang gesetzt wird.

Exemplarisch führte Stöhr in diesem Zusammenhang die  langwierigen zähen Verhandlungen mit der Servicegesellschaft der Berliner Charite, Charité Facility Management GmbH (CFM) an, die obwohl mehrheitlich
in Besitz des Landes Berlin ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seit Jahren in einem tariflosen Zustand teilweise mit Einkommen unter Hartz IV- Niveau abgespeist hat. Nur mit Hilfe eines mehrmonatigen Streiks konnte am 5. Dezember 2011 eine Vereinbarung erreicht werden, die für alle geringer bezahlten Beschäftigten vom 1. Mai 2012 an einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und einen Einmalbetrag von 300 Euro vorsieht.

Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind in Deutschland nach Angaben von Stöhr leider keine Ausnahme mehr, inzwischen sind 7,8 Millionen Beschäftigte davon betroffen,  6,5 Millionen von ihnen zählen zum Niedriglohnbereich. Nicht weniger als 25 Prozent  dieser Geringverdiener sind im Bereich des öffentlichen und privaten Dienstleistungssektors tätig und arbeiten beispielsweise in Call-Centern, Servicegesellschaften, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ohne eine für den Lebensunterhalt ausreichende Entlohnung.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.12.2011


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