DBB warnt Bundesregierung vor gesetzlichem Eingriff in die Tarifluralität - Aktion vor dem Kanzleramt geplant; 30.03.2011

SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Zur Übersicht aller Meldungen für Tarifkräfte bei Bund, Ländern und Gemeinden (TVöD, TV-L)

Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

DBB warnt Bundesregierung vor gesetzlichem Eingriff in die Tarifluralität
Aktion vor dem Kanzleramt geplant

Der dbb hat in einem Brief an Bundekanzlerin Dr. Angela Merkel erneut eindringlich vor einem gesetzlichen Eingriff in die Tarifpluralität gewarnt. Sollte ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden, behält sich die Gewerkschaft juristische Schritte vor.

In dem Brief stellt der dbb klar, dass für eine gesetzliche Regelung schlicht keine Notwendigkeit besteht. Die gelebte Sozialpartnerschaft ist durch die veränderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht beeinträchtigt worden. Beispielsweise haben im öffentlichen Dienst die beteiligten Gewerkschaften auch ohne Zwang zueinander gefunden. Bei der Bahn ist ein so genanntes Streikchaos ebenso ausgeblieben. Vielmehr würden sich die Gewerkschaften, die durch eine Zwangstarifeinheit ausgegrenzt werden, entweder in ihrer Tarifpolitik radikalisieren oder aber resignieren. Die direkte Folge wäre eine Schwächung der gewerkschaftlichen Durchschlagskraft insgesamt zum einseitigen Vorteil der Arbeitgeber.

Zudem ist der diskutierte Eingriff in das Streikrecht vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das sieht nicht nur der dbb so. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem
Gutachten vom November 2010 vor gesetzgeberischem Aktionismus gewarnt. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seinem vom Bundeswirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen Endbericht vom Februar 2011 ebenfalls zu der Auffassung, dass es äußerst schwer sein dürfte, für diesen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit eine Rechtfertigung zu finden.

Der dbb erklärt sich selbstverständlich bereit, im Dialog mit den beteiligten Gruppierungen mögliche Missverständnisse bezüglich der Tarifpluralität auszuräumen und eine politische Lösung herbeizuführen. Für den 4. und 5. April bereitet der dbb gemeinsam mit dem Marburger Bund eine Aktion unter dem Motto Kein Tarifknast für Gewerkschaften! Finger weg vom Streikrecht! am Kanzleramt in Berlin vor.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 30.03.2011



mehr zu: Aktuelles
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.tv-oed.de © 2024