TV öffentlicher Dienst
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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Allgemeiner Teil -
Stand: 13. September 2005*
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und andererseits der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart.
wird Folgendes vereinbart (den TVAöD können Sie hier herunterladen):
TV Auzubildende Bund (Allgemeiner Teil)
Ratgeber "Neues Tarifrecht (TVöD)" für nur 7,50 Euro
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Der Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" informiert über die geltenden Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der Ratgeber dokumentiert die neuen Tarifregelungen im Wortlaut. Neben dem TVöD finden Sie auch das Überleitungsrecht, den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung, den Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten sowie einer Reihe weiterer tarifvertraglicher Regelungen.
Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro und kann online bestellt werden >>>weiter
Weitere Informationen unter www.dienstleistungsberufe.de