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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Besonderer Teil BBiG -
Stand: 13. September 2005*, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 1. August 2006
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und andererseits der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart.
wird Folgendes vereinbart (den TVAöD Besonderer Teil BBiG können Sie hier herunterladen):
TV Auszubildende ÖD Besonderer Teil BBiG
TV Auszubildende BBiG Janaur 2010
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